Mitglied werden
Voraussetzungen für den Eintritt im Bonner Gerichtssachverständigen Verein Bonn
Mitglied kann jeder öffentlich bestellter oder von Gericht beauftragter Sachverständiger werden, der im Landgerichtsbezirk Bonn tätig ist. Voraussetzung ist weiter eine an den Vereinsvorstand gerichtete schriftliche Anmeldung zur Aufnahme.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Bei Widerspruch gegen diese Entscheidung entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Entscheidung des Vorstands bleibt es auch vorbehalten, ein Mitglied aufzunehmen, welches an sich die Aufnahmebedingungen, insbesondere diejenige der öffentlichen Bestellung, nicht erfüllt, jedoch in gleicher Weise wie die anderen Mitglieder den Vereinszwecken entspricht und förderlich ist. Eine solche Aufnahme bedarf jedoch der Genehmigung der folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss. Erfolgt die Genehmigung in der nächsten Mitgliederversammlung nicht, gilt die Aufnahme als nicht erfolgt.